Über uns

Lasberger Granit GmbH

Steinböckhof 11

A-4291 Lasberg

Tel +43 676 / 78 44 459 

E-Mail: office@lasbergergranit.com

Home: www.lasbergergranit.com

 

Verkauf Wien: 

Martin Stütz Naturstein, 

1230 Wien Brunnerstraße 66

office@stuetz-mauer.at

Hr. Martin Stütz Tel +43  676 / 78 44 460  

 

Firmengründung:

1975 wurde durch Franz Stütz der Steinbruch Lasberger Granit übernommen und eine eigene Firma gegründet. 1977 wurden Grundstücke zugekauft und  in eine  Gmbh umgewandelt.

 

Geschichte:
Der Steinbruch Lasberger Granit wurde ursprünglich von Hr. Johann Reindl gegründet. 1940 erwarb Alexander Steller diese Grundstücke und betrieb den Steinbruch bis 1975. Danach pachtete Franz Stütz diese Grundstücke zu den bereits im Besitz befindlichen Steinbruchflächen dazu. Der Steinbruch wurde laufend modernisiert und erweitert. Der Steinbruch befindet sich nun  im Besitz der Mühlviertler Schotterindustrie.

Die Rohmaterialien für die Werksteine werden aus dem Steinbruch bezogen.

2002 wurde die Firma durch die Söhne Reinhard und Martin Stütz übernommen.

 

Standort Lasberger Granit:

Der Steinbruch befindet sich 3,8 km südlich von Freistadt, 2,1 km nördlich von Lasberg und 3,5 km südwestlich von St. Oswald am sogenannten Haugenöderberg auf einer geografischen Höhen von 710-790 m ü.A 


Firmensitz:
Der Firmensitz befindet sich in Steinböckhof 11 Gemeinde Lasberg, sowie einem Lagerplatz am Güterweg Gunnersdorf.

 

weitere Abbaustandorte:

In Mazedonien in der Nähe von Kicevo wird der Marmor Bel Kristall in großen Blöcken abgebaut und zu Platten verarbeitet.

In Tschechien wird durch einen Partnerbetrieb in der Nähe von Marienbad, Trachyt abgebaut.

Lagerplatz in 1230 Wien: Brunnerstraße 66

Besuchen Sie unseren Ausstellungs- und Lagerplatz  im Zentralraum, Sie finden Brunnen, Pflasterflächen, Mauern, Findlinge Platten und Stufen aus verschiedenen Natursteinen der Verkauf erfolgt durch Martin Stütz Naturstein 


Referenzen:
Im Laufe der Jahre wurden viele Großprojekte abgewickelt wie z.B.

Autobahnbrückenpfeilerverkleidungen auf der A1 von Steinhäusl bis Aitertalbrücke; Verkleidungssteine für Eisenbahntunel wie Galgenbergtunel - St. Michael;  Orstplatzgestaltungen z. B. in Ternberg, Freistadt, Wels, Steyr ....; Denkmal 2. Republik in Linz; Brunnenanlagen in Rohrbach, Linz usw. in Zusammenarbeit mit namhaften Künslern.

Zahlreiche private Objekte wie Torbögen, Türgrichtl, Pflasterungen, Stufen, Brunnen, Steine für Mauern usw.

 


Anfahrtsplan:

von Lasberg kommend Richtung St. Oswald nach ca. 1 km links GW Gunnersdorf Steinböckhof, durch Ortschaft Steinböckhof durch bis Wald, im Wald bei Schild links hinauf ist das Büro zu finden.

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist:

 


  1. Geltungsbereich:                                                       Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragschreibens, mündliche oder per E-Mail fix erteilt. Der Käufer/Besteller bestätigt, eine zweite Ausfertigung dieses Auftrages erhalten zu haben. Damit werden unsere Liefer- und Zahlungs-bedingungen vom Käufer/Besteller ausdrücklich anerkannt. Eine Abtretung der Rechte aus dem Vertrag durch den Käufer/Besteller bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unsererseits.

 

 

 

  1. Rücktritt:                                                               Grundsätzlich steht dem Käufer/Besteller kein Rücktrittsrecht zu. Ein Rücktritt vom Auftrag gemäß § 3 KSchG steht dem Käufer/Besteller nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung angebahnt hat. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Käufer/Besteller zu vertreten hat, sind wir berechtigt, entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, den Ersatz des vollen Schadens, mindestens jedoch 25% des Kaufpreises zu fordern bzw. einzuhalten. Dieser Betrag gilt auch als Mindestschaden wegen Nichterfüllung.

     

  2. Zusagen:                                                                    Mündliche Zusagen außerhalb dieses schriftlichen Auftrages sind ungültig.

     

  3. Liefertermin:                                                                       Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, Verkehrsstörung, Maschinenstörungen oder gleichartige Ereignisse verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung, Teillieferungen sind zulässig. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer/Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist von sechs Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

     

  4. Preise:                                                                                  Die Preise verstehen sich ab Werk, inklusive Mehrwertsteuer ohne Verlegung und Montage. Ändern sich zwei Monate nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zu Lieferung unsere Gestehungskosen, insbesondere durch Preisänderungen der Vorlieferanten, durch Erhöhung der Tarife für Löhne, Gehälter, Fracht oder andere Kostenposten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

     

  5. Kostenvoranschläge:                                      Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig, unverbindlich und freibleibend  sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

     

  6. Lieferung:                                                                         Durch Bereitstellung der Waren ab unserem Werk gilt die Lieferung mit unserer Verständigung über die Fertigstellung als erfüllt. Die Zustellung erfolgt stets (auch bei frachtfreien Lieferungen) auf Gefahr des Empfängers. Wir leisten daher bei Beschädigung der Ware auf dem Beförderungswege keine Entschädigung. In solchen Fällen obliegt das Beanstandungsverfahren dem Empfänger und es ist sofort bei Übernahme der Sendung eine Tatbestandsaufnahme zu machen. Befindet sich der Käufer/Besteller im Annahmeverzug, so gebührt uns Lagerzins in der Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur.

     

  7. Mängelrüge:                                                                  Die Ware ist sofort bei Übernahme auf eventuelle Mängel zu untersuchen und unverzüglich der Geschäftsleitung anzuzeigen. Nicht sofort feststellbare Mängel sind binnen 8 Tagen anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.

     

  8. Muster:                                                                         Der von der Natur geschaffene Werkstein Granit unterliegt Schwankungen in Farbe und Struktur. Die aus diesem Naturmaterial hergestellten Arbeiten müssen daher nicht mit einem einzelnen Muster identisch sein.

     

  9. Versetz- und Verlegearbeiten:                              Versetz- und Verlegearbeiten werden nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung durchgeführt und werden nach den üblichen Regiestundensätzen für Arbeits- und Wegzeiten berechnet.

     

  10. Schadenersatz:                            Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und entgangenem Gewinn werden ausgeschlossen.

     

  11. Eigentumsvorbehalt:                                                    Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Werden Zahlungsfristen nicht pünktlich eingehalten, so sind wir, abgesehen vom  Rücktrittsrecht, auch berechtigt, den Liefergegenstand wieder in Besitz zu nehmen, ohne dass darin eine verbotene Eigenmacht liegt, und die Aushändigung an den Käufer/Besteller ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsganges weiter zu veräußern, wobei sich der Eigentumsvorbehalt auf den Erlös erstreckt. Sonstige Verfügungen über den Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig.

     

  12. Zahlungsbedingungen:                                            Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur über ausdrückliche Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von 14% pa zur Verrechnung.

     

  13. Konsumentenschutzgesetz:                                     Finden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes auf ein konkretes Geschäft Anwendung, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Beschränkungen durch das Konsumentenschutzgesetz.

     

  14. Für sämtliche Lieferungen gelten die ÖNORM B 3108 oder B2213.